VILLACH | Schulung zur „Sach-/Fachkundigen Person“ für Überprüfung von PSA gegen Absturz
Nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) §17/2, §90/2,4 bzw. der PSA-Verordnung muss „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Diese Schulung dient als Grundlage, um die gesetzlich verpflichtende jährliche Überprüfung von PSA gegen Absturz, z. B. Auffanggurte, Seile, Verbindungsmittel, Karabiner durchzuführen. Je nach Produkt und Hersteller sind vertiefende Schulungen notwendig, z. B. für Höhensicherungsgeräte anderer Hersteller.
Programm
9.00 Uhr Begrüßung und Vorstellung
9.15 Uhr Gesetze/Normen
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr PSA gegen Absturz/Produktinfo
11.45 Uhr Mittagspause
12.30 Uhr Praktische Übungen
14.00 Uhr Periodische Überprüfung/Aufzeichnungen
15.30 Uhr Diskussion, Ausgabe der Schulungsbestätigungen
16.00 Uhr Ende
Jeder Schulungsteilnehmer erhält eine Bestätigung, die ihn berechtigt, die entsprechenden periodischen Überprüfungen der PSA gegen Absturz durchzuführen.
Wir würden uns freuen, Sie bei dieser interessanten Schulung begrüßen zu dürfen.
Einen guten Einblick bietet unser Video.